Personal langfristig sichern? Ihr Erfolg beginnt hier!

In einer Ära der rasanten Veränderungen und technologischen Fortschritte stehen Arbeitgeber:innen vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die eine Anpassung an die sich wandelnde Arbeitsmarktlage erfordern.

Eine der größten Herausforderungen für Arbeitgeber ist es, qualifizierte Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Die Suche nach dem perfekten Gleichgewicht zwischen ansprechenden Arbeitsbedingungen, attraktiven Vergütungen und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung ist eine kontinuierliche Aufgabe.

Die rasante Entwicklung digitaler Technologien hat nicht nur neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet, sondern auch die Anforderungen an die Qualifikationen der Mitarbeiter verändert. Die Notwendigkeit, digitale Kompetenzen zu entwickeln, betrifft nicht nur IT-Unternehmen, sondern nahezu alle Branchen.

Die kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens aufrechtzuerhalten. Die Identifizierung von relevanten Weiterbildungsmöglichkeiten und die Gewährleistung der Teilnahme der Mitarbeiter erfordern ein durchdachtes Konzept.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bietet das Qualifizierungschancengesetz (QCG) eine gewinnbringende Lösung. Es ermöglicht Ihnen, Mitarbeiter:innen gezielt in relevanten Bereichen weiterzubilden und somit die individuellen Fähigkeiten auszubauen. 

QCG + Weiterbildung = Mitarbeiterbindung

  • Wie können Sie qualifizierte Fachkräfte langfristig an sich binden?
  • Welche Strategien sind notwendig, um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden?
  • Wie kann die betriebliche Weiterbildung gleichzeitig den Bedürfnissen der Mitarbeiter:innen und den Unternehmenszielen gerecht werden? 

Nutzen Sie die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes (QCG), um betriebliche Weiterbildung kosteneffizient und flächendeckend einzusetzen. Unsere Expertenberatung unterstützt Sie bei der Antragstellung und begleitet Sie auf dem Weg zu erfolgreichen Weiterbildungen. 


Neu seit 01.04.2024 - Das Aus- und Weiterbildungsgesetz

Am 1. April 2024 traten wesentliche Änderungen am Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Kraft. Damit reagierte die Bundesregierung auf die dynamischen Anforderungen des Arbeitsmarktes. Die Neuerungen zielen darauf ab, die Förderung von beruflicher Weiterbildung für Unternehmen sowie Beschäftigte gleichermaßen zu stärken. Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:

Feste Fördersätze: Die Einführung fester Fördersätze gibt Unternehmen Planungssicherheit, mit welchen Zuschüssen sie verbindlich rechnen können.

Unternehmensgrößen wurden neu gestaffelt: Hierdurch profitieren nun Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden von den höchsten Fördersätzen, was besonders kleineren Betrieben zugutekommt und ihre Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen erleichtert.

Verkürzte Wartezeit für Förderanspruch: Durch die Neuregelung sind Mitarbeitende bereits zwei Jahre nach dem letzten Berufsabschluss förderberechtigt, was es ermöglicht, Mitarbeiter:innen früher weiterzubilden und somit schneller auf Veränderungen zu reagieren.


Individuelle QCG-Beratung für Ihr Unternehmen

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet die Antwort auf Ihre Pain Points im Zusammenhang mit Fachkräftemangel und Digitalisierung. Unsere spezialisierte Beratung von A bis Z führt Sie durch den Antragsprozess, um Fördermittel zu sichern. Entwickeln Sie Ihr Team und schließen Sie Wissenslücken mit unseren maßgeschneiderten Weiterbildungen. Gemeinsam gestalten wir eine erfolgreiche Zukunft.

  • Indviduelle Ermittlung von Förderpotenzial gemäß QCG
  • Unterstützung bei der Antragsstellung
  • Über 300 förderfähige Weiterbildungen im Fernlernen

Keine Angst vor bürokratischem Aufwand

Unser brandneues & kostenloses Service-Angebot

-> Sie fürchten das umfangreiche Formular- und Antragswesen, um von der QCG-Förderung zu profitieren?
-> Sie haben keine interne Ressource frei, die sich mit der Beantragung des QCG befassen kann?
-> Sie fürchten, dass sich der Aufwand nicht lohnt?

Die Lösung: Unsere Expert:innen bei KCE begleiten Sie kompetent und zuverlässig im Antragsverfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung des Arbeitgeberservice.

Jetzt beraten lassen


Bis zu 100 % Förderung möglich

Über 300 unserer Qualifizierungen können unter bestimmten Voraussetzungen und auf unterschiedlichen Wegen gemäß dem QCG gefördert werden. 

  • Beim Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit können Sie beantragen, dass die Lehrgangskosten und Arbeitsausfallzeiten für eine Qualifizierung von Mitarbeitenden übernommen werden. Die Förderung kann bis zu 100 % betragen und erfolgt über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur. Auch Beschäftigte in Kurzarbeit können von einer Förderung durch die Arbeitsagentur profitieren.
  • Alle Unternehmen der Klett Corporate Education sind entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt.

KCE-Weiterbildungsangebote

Sie kennen Ihre Weiterbildungsziele. Wir haben die passenden Angebote für Sie. Die KCE-Expert:innen geben Ihnen Orientierung und empfehlen Ihnen aus über 300 Qualifizierungsangeboten von 6 renommierten Fern(hoch-)schulen der Klett Gruppe die für Sie passenden Lösungen. Diese Bildungsanbieter von Fernlernen und Fernstudium sind bundesweit ansässig.

Jetzt beraten lassen


Mitarbeiterbindung mit QCG

Ein exklusives KCE-Webinar

Mindestens 45% der Arbeitnehmer:innen in Deutschland sind einem Jobwechsel aufgeschlossen, darunter auch zunehmend Mitarbeiter:innen, die als "loyal" gelten! Aber welche Lösungen gibt es gegen diese Treiber zum Jobwechsel? Ist es wirklich das wöchentliche Obstkörbchen, der Kickertisch im Aufenthaltsraum und das „All-you-can-drink Kaffee-Angebot“?

Im kostenlosen Webinar erhalten Sie wesentliche und wichtige Impulse für "frische Früchte" in Ihrem Angebot des Mitarbeiterbindungs-Obstkorbs - auch mit Unterstützung nach dem QCG.

10.04.2024 um 10:00 Uhr Jetzt anmelden
 

08.05.2024 um 10:00 Uhr 
 

26.06.2024 um 10:00 Uhr 
 

25.09.2024 um 10:00 Uhr 
 

13.11.2024 um 10:00 Uhr 
 


QCG Potenzial ausschöpfen - Ihr Experte Frank Blümel

Frank Blümel

Leiter Firmenkunden

Mein Dienstleistungsportfolio

  • Ganzheitliche Beratung zum Förderprogramm gemäß QCG
  • Analyse des betrieblichen Qualifizierungsbedarfs
  • Auswahl passgenauer Weiterbildungen
  • Bedarfsgerechte Anpassung bestehender Qualifizierungskonzepte
  • Begleitung bei der Entwicklung individueller Bildungslösungen
  • Ein offenes Ohr und partnerschaftlicher Umgang
     

 Termin vereinbaren


Qualität auf höchstem Niveau

Die wichtigsten Zertifizierungen und Akkreditierungen unserer Fernschulen und Fernhochschulen


Ihr Erfolg dank QCG-Beratung

Ich berate Sie gerne im persönlichen Gespräch zu Ihrem Potenzial